Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Blogeintrag zeigen wir auf, wie Sie von der Übernahme eines bestehendem Leasingvertrag profitieren können.
Leasingübernahme im Detail
Von einer Leasingübernahme wird gesprochen, sofern ein bestehender Leasingvertrag von einem bestehenden Leasingnehmer an eine Drittperson übergeben wird. In der Praxis findet dies oft statt, weil der bestehende Leasinggeber sich das Leasing nicht mehr leisten möchte aufgrund Nichtgebrauchs oder finanziellen Schwierigkeiten. Auf unsere Plattform haben Sie die Möglichkeit innert kürzester Zeit eine grosse Anzahl an solchen bestehenden Leasingverträgen einzusehen. Diese Angebote werden direkt von privaten Personen auf unserer Plattform inseriert. Entsprechend sind diese Angebote auch oft sehr unterschiedlich und weisen diverse Unterschiede auf. Wir möchten Ihnen diese Unterschiede erklären und aufzeigen wie Sie von einem attraktiven Angebot profitieren können.
Der Fahrzeugzustand
Alle Fahrzeuge, welche Sie auf unserer Website sehen sind Vollkasko versichert und weisen grundsätzlich keine Mängel auf. Dies wird so direkt vom Leasinggeber vorgeschrieben und muss der Leasingnehmer strengstens einhalten. Sie müssen sich entsprechend keine Gedanken machen, ob sich das Fahrzeug in einem guten Zustand befindet.
Anzahlung / Kaution
Eine Anzahlung / Kaution wird bei einigen Verträgen vor dem Beginn des Leasingvertrages verlangt. Dadurch ist die Bank finanziell besser abgesichert und ist als Folge gewillt die Leasingrate proportional zu senken. Im Falle einer Leasingübernahme ist es möglich, dass eine zuvor bezahlte Anzahlung / Kaution nicht mehr getätigt werden muss und man von einer tiefen Leasingrate profitieren kann.
Rückkauf-Option
Bei einer Rückkauf-Option besteht die Möglichkeit das Auto nach Ablaufes des Leasingvertrages zu einem bestimmten Betrag (sog. Restwert) abzukaufen. Dieser Restwert wird am Anfang des Leasingvertrages festgelegt und kann sich je nach Marktlage unter dem tatsächlichen Wert des Autos liegen. Ist diese Rückkauf-Option besonders attraktiv, kann sich die Übernahme lohnen. Es lohnt sich hierbei das Auto mit ähnlichen Fahrzeugen zu vergleichen (zum Beispiel auf autoscout24.ch), um ein gutes Gespür für eine solche Einschätzung zu entwickeln.
Restlaufzeit
Ein Leasingvertrag wird für eine Dauer von 1 bis 5 Jahre ausgestellt. Die Dauer bestimmt wie viele Leasingraten man noch bezahlen muss und ab wann man das Auto eventuell per Rückkaufoption abkaufen kann. Fällt die Restlaufzeit kürzer aus, sind Sie weniger lang an den Vertrag gebunden, als auch können das Auto früher abkaufen. Eine Leasingübernahme mit verkürzter Laufzeit und inklusive Rückkauf-Option kann somit oft sehr attraktiv sein, sofern eine Neuanschaffung teuer wäre.
Restliche Kilometer bis Vertragsende
Jeder Leasingvertrag enthält genaue Angaben darüber wie viele Kilometer per Jahr der Leasingnehmer mit dem entsprechenden Fahrzeug fahren kann. Basierend auf diesen Angaben berechnet der Leasinggeber den Restwert, die Leasingrate und den Rückkaufswert. Fährt der Leasingnehmer zu viele Kilometer, so muss der Leasingnehmer entsprechende ,,Mehrkosten“ für jeden zu viel gefahrenen Kilometer entrichten. Entsprechend ist es wichtig, dass Sie sich bei der Leasingübernahme informieren wie viele restliche Kilometer Sie noch nach der Leasingübernahme fahren dürfen. Sie können dies berechnen indem Sie die ,,Max. km/Jahr“ mit der Gesamtlaufzeit (in Jahren) multiplizieren und davon die ,,Gefahrene km“ abziehen. Sind die zu fahrenden Kilometer in einem angemessenen Bereich kann sich die Übernahme lohnen.
Übernahmekosten
Bei der Leasingübernahme überschreibt der Leasinggeber einen bestehenden Leasingvertrag an einen neuen Leasingnehmer. Diesbezüglich führt der Leasinggeber eine Bonitätsprüfung durch. Diese Bonitätsüberprüfung führt zu hohen administrativen Kosten, da der Leasinggeber diverse finanzielle Informationen beim neuen Leasingnehmer einholen und bewerten muss. Für diese Dienstleistung werden je nach Leasinggeber zwischen Fr. 500 – 1’000 fällig. Es ist somit wichtig, dass Sie sich mit dem bestehenden Leasingnehmer einig werden, wer diese Übernahmekosten übernimmt (sind auf jedem Inserat ersichtlich). Falls diese Kosten nicht von Ihnen übernommen werden müssen, ist eine Übernahme attraktiver.
Leasingübernahme via leasingplatz.ch
Die Kontaktaufnahme
Unter der Funktion ,,Inserate’’ haben Sie die Möglichkeit eine Vielzahl an Angeboten einzusehen und miteinander zu vergleichen. Sobald Sie ein interessantes Angebot gefunden haben, lohnt es sich dies mit anderen Angeboten zu vergleichen. Auch kann es sich lohnen die Leasingrate mit einem allfälligen Neuleasing zu vergleichen, um zu beurteilen wie attraktiv das Angebot ist. Die gängigen Leasingraten für solche Fahrzeuge können Sie direkt bei den jeweiligen Leasinggeber ermittelt (zum Beispiel bei Sixt).
Nachdem Sie sich mit den finanziellen und den fahrzeugtechnischen Daten vertraut gemacht haben sollten Sie den Inserenten per Kontaktformular (direkt unter dem Fahrzeugbild) kontaktieren. Im Kontaktformular sollten Sie Ihr Interesse an dem Fahrzeug und der Leasingübernahme bekunden und um Aufklärung bei Fragen oder Unklarheiten Ihrerseits bitten. Wichtig ist dabei eine Telefonnummer oder E-Mailadresse zu hinterlegen, damit der Inserent sich bei Ihnen melden kann. Wird man sich einig sollte man ein Termin vereinbaren, um das Fahrzeug zu Probezufahren und die Details zu besprechen.
Von der Anfrage zur Leasingübernahme
Sind Sie mit dem Fahrzeug und allen anderen Punkten einverstanden, so können Sie mit dem aktuellen Leasingnehmer einen Antrag zur Leasingübernahme des Leasingvertrages an die jeweilige Leasinggesellschaft stellen, indem Sie den Leasinggeber kontaktieren und Ihre Absichten zur Leasingübernahme bestätigen. Der Leasinggeber wird danach Ihre Bonität überprüfen und die diverse Dokumente von Ihnen einfordern, um Ihre Bonität einzuschätzen. Nach Abschluss der Beurteilungen und einer Zusage der Leasinggesellschaft wird Ihnen der Übernahmevertrag zugesandt, welcher von Ihnen und dem aktuellen Leasingnehmer unterzeichnet werden muss. Im Anschluss wird das Fahrzeug vertraglich auf Sie umgeschrieben und an Sie übergeben.
Ist das Fahrzeug übernommen und die Fahrzeugversicherung abgeschlossen (Vollkasko verpflichtend), ist die Leasingübernahme abgeschlossen.
Schlusswort zur Leasingübernahme
Wie Sie sehen kann eine Leasingübernahme vorteilhaft sein, sofern man alle Punkte miteinbezieht und sich gut informiert. Wir hoffen, dass wir hierzu unseren Beitrag leisten konnten und stehen Ihnen bei allfälligen Fragen jederzeit zur Verfügung.